Anhang VI: Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der internen Kontrolle
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1. Das Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der internen Kontrolle ist das Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der Nummern 2, 3 und 4.
2. Der Anbieter prüft, ob das eingerichtete Qualitätsmanagementsystem den Anforderungen von Artikel 17 entspricht.
3. Der Anbieter prüft die in den technischen Unterlagen enthaltenen Informationen, um die Übereinstimmung des KI-Systems mit den einschlägigen grundlegenden Anforderungen in Kapitel III Abschnitt 2 zu bewerten.
4. Der Anbieter prüft auch, ob der Entwurfs- und Entwicklungsprozess des KI-Systems und seine Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 72 mit der technischen Dokumentation übereinstimmt
Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz, Text der vorläufigen Vereinbarung, 2. Februar 2024", das in dieser Pressemitteilung offiziell angekündigt wurde. Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)
Wenn in späteren Versionen neue Artikel hinzugefügt und wichtige Korrekturen vorgenommen wurden, wurden diese Änderungen auch im AI Act Explorer übernommen. Außerdem wurden in den "Angenommenen Texten" vom März 2024 viele Artikel umbenannt oder neu nummeriert, und die Artikel im KI-Gesetz-Explorer wurden entsprechend aktualisiert. Das bedeutet, dass der Inhalt unserer Website nicht mehr genau mit einem offiziellen Entwurf des KI-Gesetzes übereinstimmt - er ist eine Mischung aus mehreren Entwürfen. Wenn Sie eine wichtige Aktualisierung in einem späteren Entwurf finden, die in unserem Tool nicht aktualisiert wurde, lassen Sie es uns bitte wissen.
Sobald ein endgültiger Entwurf vorliegt, wird der gesamte Text im AI Act Explorer entsprechend aktualisiert.