Anhang IX: Informationen, die bei der Registrierung von AI-Systemen mit hohem Risiko vorzulegen sind
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Für die gemäß Artikel 60 zu registrierenden Versuche unter realen Bedingungen sind die folgenden Informationen vorzulegen und auf dem neuesten Stand zu halten:
1. Eine unionsweit einheitliche Identifikationsnummer für die Prüfung unter realen Bedingungen;
2. Name und Kontaktdaten des Anbieters oder potenziellen Anbieters und der an der Prüfung unter realen Bedingungen beteiligten Einsatzkräfte;
3. Kurze Beschreibung des KI-Systems, seines Verwendungszwecks und andere für die Identifizierung des Systems erforderliche Informationen;
4. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale des Plans für die Prüfung unter realen Bedingungen;
5. Informationen über die Aussetzung oder Beendigung der Prüfung unter realen Bedingungen.
Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz, Text der vorläufigen Vereinbarung, 2. Februar 2024", das in dieser Pressemitteilung offiziell angekündigt wurde. Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)
Wenn in späteren Versionen neue Artikel hinzugefügt und wichtige Korrekturen vorgenommen wurden, wurden diese Änderungen auch im AI Act Explorer übernommen. Außerdem wurden in den "Angenommenen Texten" vom März 2024 viele Artikel umbenannt oder neu nummeriert, und die Artikel im KI-Gesetz-Explorer wurden entsprechend aktualisiert. Das bedeutet, dass der Inhalt unserer Website nicht mehr genau mit einem offiziellen Entwurf des KI-Gesetzes übereinstimmt - er ist eine Mischung aus mehreren Entwürfen. Wenn Sie eine wichtige Aktualisierung in einem späteren Entwurf finden, die in unserem Tool nicht aktualisiert wurde, lassen Sie es uns bitte wissen.
Sobald ein endgültiger Entwurf vorliegt, wird der gesamte Text im AI Act Explorer entsprechend aktualisiert.